Unternehmen stehen aufgrund gesetzlicher Vorgaben vor der Herausforderung, steuerlich relevante Dokumente über einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren unveränderbar aufzuheben. Dies betrifft seit der Gleichstellung von E-Mails und ähnlicher Dateien mit Handelsbriefen nach dem HGB auch elektronische Dokumente. Die elektronische Aufbewahrung dient demnach dazu, das Unternehmen für eine Steuerprüfung und eventuelle juristische Auseinandersetzungen beweisrechtlich zu positionieren.
Unternehmen, die Mitarbeitern die private Nutzung von IT-Systemen nicht prinzipiell untersagen, stehen in einem Spannungsfeld zwischen den Rechten der Mitarbeiter auf unbeobachtete Kommunikation und der Auflagenerfüllung (Compliance).
Eine geeignete Archivierungsstrategie dient dazu, das Unternehmen rechtlich abzusichern und gliedert sich als Baustein in ein übergeordnetes Datenmanagement-Konzept ein. Durch ein hierarchisches Speichermanagement werden die Daten je nach Status, Wichtigkeit und geschäftlicher Bedeutung auf den passenden Speicherort bewegt.